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Prüfung elektrischer Betriebsmittel
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Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist für alle
Unternehmen zwingend erforderlich.
Ihr Nutzen
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PrüfablaufDie Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
erfolgt nach Vorgaben der Norm DIN VDE 0701-0702.
Bei der Sichtprüfung wird kontrolliert, ob beim Prüfling äußere sicherheitsrelevante Mängel vorhanden sind. Außerdem überprüfen wir den Zustand der Zugentlastung, des Biegeschutzes und der Anschlussleitung durch optische Kontrolle und mechanische Beanspruchung. Durch Messung elektrischer Werte kontrollieren wir:
Beim anschließenden Funktionstest werden für die Sicherheit
relevante Funktionen des Betriebsmittels getestet. |
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Rechtliche GrundlagenWelche Vorschriften sind zutreffend? In der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 3 wird die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel geregelt. Weitere anzuwendende Vorschriften sind z.B. die Betriebssicherheitsverordnung, sowie die Normen DIN VDE 0701-0702 und DIN EN 60974-4. Welche Unternehmen sind betroffen? Alle Unternehmen in Deutschland. Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden? Alle elektrischen Betriebsmittel wie z.B. Computer, Verlängerungsleitungen, Steckdosenleisten, Elektrowerkzeuge, elektrische Maschinen, elektrische Küchengeräte usw. Welche Prüffristen sind zu beachten? Bei der Bereitstellung und Benutzung elektrischer Betriebsmittel hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Gefährdungen ausgeschlossen oder hinreichend begrenzt werden. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hat er insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Die Fristen in der DGUV Vorschrift 3 §5 sind so bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtung, bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluß beträgt der Richtwert für die Prüffrist 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 % erreicht, kann die Prüffrist verlängert werden. Als Maximalwert gilt auf Baustellen, in Fertigungs- und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns einfach. E-Mail: info@ingenieurbuero-maltz.de |
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Dipl.-Ing. Holger G. Maltz Kruppstrasse 253 D 42113 Wuppertal
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